Rezept

Brauchen Sie ein Rezept?

  • Bei Neu- oder Erstverordnungen müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren
  • Bei Folgeverordnungen können Sie diese per E-mail anfordern, wenn wir im aktuellen Quartal Ihre Versicherungskarte bereits eingelesen haben. 

Seit Januar 2024 gibt es das E-Rezept und wir können Ihnen das Rezept auf Ihre Versicherungskarte laden:

  • Wenn wir die Versicherungskarte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen haben, müssen Sie in jedem Fall für das Rezept persönlich zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Eine Voranmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. 
  • Bitte beachten Sie, dass wir nur Folgeverordnungen ausstellen können, wenn Sie die empfohlenen regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen.
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